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KFZ Elektrik Derler

Pickerlgutachten – § 57a Überprüfung

Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Überprüfung der Straßentauglichkeit Ihres Fahrzeuges vor. Diese ist die § 57a Überprüfung, umgangssprachlich aber eher als Pickerlgutachten bekannt.

In Zusammenarbeit mit einem Partnerbetrieb führen wir auch das Pickerlgutachten nach § 57a bei Ihrem Fahrzeug durch.

Überprüfung fällig?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und wir überprüfen und reparieren Ihr Fahrzeug – denn Ihr Fahrzeug hat uns verdient!