Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Überprüfung der Straßentauglichkeit Ihres Fahrzeuges vor. Diese ist die § 57a Überprüfung, umgangssprachlich aber eher als Pickerlgutachten bekannt.
In Zusammenarbeit mit einem Partnerbetrieb führen wir auch das Pickerlgutachten nach § 57a bei Ihrem Fahrzeug durch.